KÄRNTEN ECHO

Amnesty International und BanHate zu Gesetzesinitiative „Hass im Netz“

AI weist auf Meinungsfreiheit hin und BanHate fordert Einbeziehung von Zeitungsforen

Die beiden Organisationen weisen darauf hin, dass die Regierung das Problem unterschätze. Die Initiatorinnen von Österreichs umfangreichster APP zum Melden von Hass im Netz (www.banhate.com) begrüßen den Gesetzesentwurf als Schritt in die richtige Richtung bemerken aber, dass es eine viel größere Flut von Meldungen gäbe und deshalb muss auch es zu einer Aufstockung des Personals bei Gerichten kommen, um die Anzeigen zu bearbeiten.
Es wäre auch sinnvoll gewesen, die österreichischen Zeitungsforen mit in das Gesetz einzubeziehen, denn sehr oft werden von ihrer Initiative Hasspostings in den Onlinforen gefunden und so könnte es zu einer Verlagerung des Problems kommen. Viele andere Bereiche, die der Gesetzesentwurf beinhaltet, begrüßt jedoch die Initiative BanHate, die von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark mit Sitz in Graz betrieben wird.

Amnesty International Österreich www.amnesty.at begrüßt ebenfalls den überfälligen Schritt der Bundesregierung. Bedenklich ist jedoch, dass Online-Plattformen verpflichtet werden sollen Inhalte von Nutzern und Nutzerinnen auf Straftatbestände zu durchleuchten. Das käme einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gleich. Die Entscheidung, ob ein Inhalt rechtswidrig oder nicht ist, muss Aufgabe der Justiz sein und darf nicht an private Unternehmen ausgelagert werden.
Amnesty International Österreich fordert außerdem weitere Maßnahmen zur Förderung eines respektvollen Miteinanders – unabhängig von Verboten und neuen Regulierungen für Plattformbetreiber. AI fordert die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Beratungsstellen und Projekten gegen Hass im Netz und für Zivilcourage. Finanzielle Unterstützung der Beratungsstellen für Sensibilisieren als außerschulische Bildungsarbeit sowie psychosoziale Unterstützung für Betroffene. Zusätzlich wäre das Einbeziehen des Themas „Hass im Netz“ in die Ausbildung der Richterschaft, Staatsanwalt und Polizei begrüßenswert.

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