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AK Kärnten – Mit steuerfreien Gutscheinen Mitarbeitern Freude bereiten

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Weihnachtsgutscheine statt Weihnachtsfeier

Weihnachtsgutscheine statt Weihnachtsfeier – was hat der Arbeitgeber davon? Die Gutscheine sind für den Dienstgeber bis zu 365 Euro steuerfrei. Diese Kaufkraft fließt wiederum in den regionalen Wirtschaftskreislauf.

Weihnachtsfeiern oder ähnliche Betriebsveranstaltungen finden heuer aufgrund der noch immer anhaltenden COVID-19-Pandemie nicht statt. Dennoch besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, Mitarbeitern eine Freude zu bereiten: 365 Euro pro Mitarbeiter können steuerfrei in Form von Gutscheinen verschenkt werden. „Die Gutscheine müssen bis Jänner 2022 an den Arbeitnehmer persönlich, per Post oder über den Betriebsrat ausgegeben werden“, weiß AK-Steuerexperte Joachim Rinösl.

Bei der Einlösung der Gutscheine sollten besonders regionale Unternehmen im Vordergrund stehen, um die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen“, betonte AK-Präsident Günther Goach.

Weitere Steuerbegünstigungen trotz coronabedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit:

  • Das Pendlerpauschale wird trotz coronabedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit von November bis Dezember 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor dem Lockdown gewährt.
  • Die steuerfreie Behandlung von Zulagen (z.B. für Erschwernis und Gefahr) sowie Zuschlägen (z.B. Überstunden) bleibt trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor dem Lockdown weiterbestehen.
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