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3G am Arbeitsplatz: Handel fordert Verlängerung der Übergangsbestimmung bis Testinfrastruktur flächendeckend funktioniert

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Ansonsten drohen breitflächige Mitarbeiterausfälle. Personal ohne 3G-Nachweis kann laut Verordnung nur noch bis 14. November alternativ eine FFP2-Maske tragen.

Die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ohne gleichzeitigen bundesweiten Ausbau der Testkapazitäten könnte insbesondere in ländlichen Regionen zu Mitarbeiterausfällen führen. Aktuell können die erforderlichen Antigen- als auch PCR-Testungen bei (ungeimpften) Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in vielen österreichischen Bundesländern weder zeitgemäß durchgeführt werden, noch kommen die PCR-Ergebnisse zeitgerecht an.

Hinzu kommt: Nur noch bis 14. November können Beschäftigte ohne 3G-Nachweis alternativ eine FFP2-Maske tragen. Danach läuft diese Übergangsfrist aus und das betroffene Personal hat keinen Zutritt mehr, kann also nicht mehr arbeiten. Der Handelsverband fordert daher eine rasche Verlängerung dieser Übergangsbestimmung, bis die Testinfrastruktur in allen Bundesländern funktioniert.

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