KÄRNTEN ECHO

Klagenfurt: Maskenpflicht auf den Märkten

Steinerner Fischer | Bild: Stadt Klagenfurt: Markt
Um das Ausbreiten von Covid-Infektionen zu unterbinden, wird auf den Klagenfurter Wochen- und Flohmärkten ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht verordnet. Diese gilt sowohl auf den Freiflächen als auch in Indoor-Bereichen.

Die Klagenfurter Märkte erfreuen sich stets großer Beliebtheit. Aufgrund der Besucherfrequenz müssen aber auch die Vorsichtsmaßnahmen erhöht werden. Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab sofort am Benediktinermarkt und Biomarkt, den Wochenmärkten in Waidmannsdorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

Ausnahmen
Nicht betroffen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren müssen den Mund-Nasen-Bereich abdecken, sie können aber auch andere Schutzvorrichtungen als eine FFP2-Maske verwenden.

Wer den Bestimmungen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit Geldstrafen rechnen.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab sofort am Benediktinermarkt und Biomarkt, den Wochenmärkten in Waidmannsdorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

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